Satzung

"Tierärztlicher Arbeitskreis Physiotherapie und Osteopathie" (TAPO)

 

§ 1 Name und Sitz:

Der Arbeitskreis führt den Namen "Tierärztlicher Arbeitskreis Physiotherapie und Osteopathie" ("TAPO") und hat seinen Sitz in Lorsch.

 

§ 2 Begriffsdefinitionen, Ziele und Aufgaben

 

Unter dem Begriff Physiotherapie beim Tier verstehen wir die Anwendung manueller und physikalischer Techniken, sowie alle Formen der Bewegungstherapie.

 

Ziel des Arbeitskreises ist der fachliche Austausch, die Zusammenarbeit und die gemeinsame Weiterbildung von Tierärzten auf dem Gebiet der Physiotherapie und Osteopathie beim Tier.

 

Zur Erreichung dieser Ziele will der Arbeitskreises: 

- standardisierte Untersuchungs- und Therapiekonzepte zum Zwecke der Optimierung und Qualitätssicherung der tierärztlichen Physiotherapie und Osteopathie erarbeiten,

- Definitionen zur Vereinheitlichung von Begriffen festlegen,

- Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen physiotherapeutisch und osteopathisch tätigen Tierärzten und anderen auf diesem Gebiet arbeitenden Personen schaffen,

- die Öffentlichkeit informieren,

 

§ 3 Mitgliedschaft:

 

Mitglied des Arbeitskreises kann jede Tierärztin / jeder Tierarzt werden, der sich in der Physiotherapie und Osteopathie fortgebildet hat  und diese bereits praktiziert.

 

Um eine effektive Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, ist die Anzahl der aktiven Mitglieder auf 10 beschränkt.

 

Die Mitgliedschaft im Arbeitskreis beinhaltet das aktive Mitarbeiten bei den Treffen und setzt ein Erscheinen in mindestens zwei von drei jährlich stattfindenden Arbeitskreistreffen voraus.

 

Ist ein Arbeitskreismitglied bei weniger als zwei Arbeitstreffen anwesend, so kann es die Mitgliedschaft nur durch einen fachlichen Vortrag, nach Absprache mit dem Vorstand, aufrecht erhalten.

 

Zum Kennenlernen des Arbeitskreises besteht die Möglichkeit einer unverbindlichen Teilnahme an einem Arbeitstreffen nach vorheriger Anmeldung bei der 1. Vorsitzenden.

 

An einer Mitgliedschaft interessierte Tierärzte stellen einen formlosen, schriftlichen Antrag an den Vorstand des Arbeitskreises, in dem Name, Adresse, absolvierte Fort- und Weiterbildungen und Umfang der bisherigen Erfahrung auf dem Gebiet der Physiotherapie und Osteopathie enthalten sind. Der Antragsteller ist verpflichtet, ein Referat zu einem fachlich relevanten Thema zu halten. Der Inhalt wird vom Antragsteller mit dem Vorstand abgestimmt.

 

Über die Annahme des Antragstellers entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit unter Einbeziehung aller Mitglieder.

 

Der Beitritt zum "Tierärztlichen Arbeitskreis Physiotherapie und Osteopathie" erfolgt unter Anmeldung bei der 1. Vorsitzenden.

 

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft mit allen Rechten und Pflichten erlischt durch Tod des Mitglieds, Austritt oder Ausschluß.

 

Der Ausschluß eines Mitglieds ist möglich bei schweren Verstößen gegen die Pflichten als Mitglied. Der Ausschluß kann nur durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Dem auszuschließenden Mitglied ist vor der Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ausreichend Gelegenheit zu geben, zu den erhobenen Beschuldigungen Stellung zu nehmen. Gleiches gilt für den Ausschluß eines Mitglieds in fortgesetzter (zweimaliger) Verweigerung der Beitragszahlung.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

 

Alle Mitglieder haben grundsätzlich gleiche Rechte und Pflichten.

 

Mit ihrem Beitritt erkennen die Mitglieder die Satzung und die Beschlüsse des "Tierärztlichen Arbeitskreises Physiotherapie und Osteopathie" als verbindlich an.

 

Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine weitere Mitgliedschaft in einer anderen tierphysiotherapeutischen/-osteopathischen Vereinigung dem Vorstand anzuzeigen.

 

Alle Ergebnisse, Materialien und Erkenntnisse des Arbeitskreises dürfen nur unter Kennzeichnung mit Arbeistkreislogo und nach Absprache mit dem Vorstand veröffentlicht oder an Nichtmitglieder weitergegeben werden.

 

Bei freiwilligem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes beschließen die verbleibenden Vorstandsmitglieder über den Vorstandsnachfolger einstimmig.

 

§ 6 Vorstand des Arbeitskreises

 

Vorstand des Arbeitskreises sind:

1. Vorsitzende: Frau Dr. Anne Lisa Louis

2. Vorsitzende: Frau Dr. Carmen Baar

Kassenwartin: Frau Dr. Mima Hohmann

Wissenschaftssreferentin: Frau Henrike Könneker

Kommunikationsreferentin: Frau Dr. Nicole Röhrmann

 

Die Richtlinien der Arbeitskreispolitik werden mit einfacher Stimmenmehrheit von den Vorstandsmitgliedern bestimmt.

 

Alle Vorstandsmitglieder sind für die Überwachung der Geschäfte verantwortlich.

 

Die Organisationsleitung der Arbeitskreistreffen hat umschichtig eine der Vorstandsmitglieder zu übernehmen.

Bei wichtigen Angelegenheiten, deren Entscheidung keinen Aufschub duldet, ist der Vorstand berechtigt selbständig zu handeln. Diese Vorstandsbeschlüsse sind Tagungsordnungspunkte der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung.

 

Über die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu führen, das vom Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen und jedem Vorstandsmitglied zu übersenden ist. Erfolgt innerhalb von drei Wochen nach Absenden des Protokolls kein schriftlicher Einwand, gilt das Protokoll der Vorstandssitzung als genehmigt.

 

Die Vorstandsmitgliedschaft bei der TAPO schließt die Vorstandsmitgliedschaft bei anderen tierphysiotherapeutisch/-osteopathisch arbeitenden Vereinigungen aus und umgekehrt.

 

Alle Veröffentlichungen und jegliche Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Arbeitskreises einschließlich Presse und Fernsehen und die Benutzung des Namens/Logos des Arbeitskreises dürfen nur mit Genehmigung des Vorstandes erfolgen.

 

Die Inhalte sowie Datum und Ort der Arbeitskreistreffen werden vom Vorstand nach Vorschlägen aus der Mitgliedschaft beschlossen, wobei Datum und Ort für ein Kalenderjahr festgelegt werden. 

Der Vorstand ist für die Einladung von Referenten zuständig. 

 

§ 7 Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr im Zusammenhang mit einem Arbeitskreistreffen statt.

Die Vorsitzenden bestimmen Ort, Termin und Tagesordnung. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt mindestens 8 Wochen vor dem Versammlungstermin.

Ergänzungsvorschläge zur Tagesordnung müssen mindestens 3 Wochen vor dem Versammlungstermin beim 1. Vorsitzenden eingegangen sein.

 

In der Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung müssen erscheinen:

Tätigkeitsbericht der Vorsitzenden, Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht, Vorlage des Haushaltsplans

 

Über die Mitgliederversammlung wird ein Protokoll angefertigt, das vom Vorstand zu unterschreiben ist.

 

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von drei Jahren den Vorstand. Jedes Mitglied hat das Recht, während der Mitgliederversammlung Wahlvorschläge einzureichen. Wiederwahl ist möglich. Die Wahl ist geheim und erfolgt durch Stimmzettel, sofern die Mitgliederversammlung nicht einstimmig eine Abstimmung per Handzeichen beschließt. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl wiederholt.

 

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 65% der stimmberechtigten Mitglieder und 2/3 des Vorstandes anwesend sind. Sind weniger als 65% der Mitglieder anwesend, wird die Versammlung geschlossen und im gleichen Augenblick wieder einberufen; die anwesenden Mitglieder sind dann beschlussfähig.

 

Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder getroffen.

 

§ 8 Mitgliedsbeitrag, Kasse

 

Der Arbeistkreis erhebt einen Mitgliedsbeitrag von 40 Euro pro Jahr. Änderung der Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands festgelegt.

 

Die Kassenführung obliegt dem Kassenführer, der alle 3 Jahre zeitgleich mit den Vorsitzenden gewählt wird.

 

Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Kassenprüfer, der die Kasse so rechtzeitig prüft, dass er bei der nächsten Mitgliederversammlung den Kassenprüfungsbericht vorlegen kann.

 

Die Mittel des Arbeistkreises werden nur zur Erreichung der Arbeitskreisziele eingesetzt. 

 

§ 9 Satzungsänderung

 

Satzungsänderungen werden auf Vorschlag der Mitglieder durch den Vorstand nur einstimmig beschlossen.

 

§ 10 Auflösung des Arbeitskreises

 

Die Auflösung des Arbeitskreises erfolgt in einer eigens hierzu einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung. Hierzu ist die Anwesenheit von mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder und des gesamten Vorstands nötig und wenn davon mindestens ¾ der Mitglieder und des Vorstandes die Auflösung beschließen.

 

Über die Verwendung eines bei der Auflösung des Arbeitskreises vorhandenen Restvermögens beschließt der Vorstand. 

 

Gründungstag und -ort: 02.06.2001 in Lorsch

 

Gründungsmitglieder:

 

1. Vorsitzende: Ute Reiter 

2. Vorsitzende: Dr. Christine Heine

Schriftführerin: Berit Heerdegen

Kassenwartin: Dr. Cornelia Heinze 

Wissenschafts- und Kommunikationsreferentin: Henrike Könneker